Wichtige Erkenntnisse aus dem Gespräch mit Charlie Oppenheim

Am 16.Juni veranstaltete IIUSA ein Webinar mit Charles „Charlie“ Oppenheim, Leiter der Visa Control and Reporting Division des US-Außenministeriums, der Fragen zur Verwendung von EB-5-Visa bis Mai 2020 beantwortete. Es gab einige wichtige Erkenntnisse aus seiner Frage- und Antwortsitzung.

EB-5-Visa-Nummern in GJ2020 und gj2021

Oppenheim schätzt, dass bisher über 4.500 EB-5-Visa-Nummern für GJ2020 ausgestellt wurden, was deutlich unter den rund 10.000 EB-5-Visa liegt, die jedes Geschäftsjahr zur Verfügung stehen. Da das Ende des Geschäftsjahres 2020 etwas mehr als drei Monate entfernt ist, ist es sehr wahrscheinlich, dass eine beträchtliche Anzahl von EB-5-Visumnummern für das Geschäftsjahr 2020 nicht genutzt wird, was hauptsächlich auf COVID-bedingte konsularische Schließungen auf der ganzen Welt zurückzuführen ist.

Trotz dieses „Verlusts“ von EB-5-Visa für das Geschäftsjahr 2020 geht Oppenheim davon aus, dass es auch im Geschäftsjahr 2020 eine erhebliche Anzahl nicht verwendeter Familienvisa geben wird, die zu den 140,000-Jahresvisa, die bereits den Beschäftigungsvisakategorien für das Geschäftsjahr 20211 zugeordnet werden können, übergreifen und hinzugefügt werden.

Oppenheim gab zwar keine genaue Schätzung der Anzahl der nicht in Anspruch genommenen Familienvisa für das Geschäftsjahr 2020 ab, schätzte jedoch, dass die Gesamtzahl der für das Geschäftsjahr 2021 verfügbaren Beschäftigungsvisa „wahrscheinlich weit über 200.000“ liegen wird, was einem Mindestnettogewinn von 60.000 Visa für alle beschäftigungsbasierten Präferenzkategorien entspricht.

Da die EB-5 Visa-Kategorie ist gesetzlich zugeteilt 7.1% der gesamten Beschäftigungsvisa, und unter der Annahme, dass 200.000 Beschäftigungsvisa die „absolute Mindestzahl“ sind, die im Geschäftsjahr 2021 verfügbar sein wird, können wir davon ausgehen, dass im Geschäftsjahr 2021 weit mehr als 14.200 EB-5-Visa für die Verteilung verfügbar sein werden2.

„Im Großen und Ganzen“, so Oppenheim, „wird der Verlust der verwendeten EB-5-Zahlen durch die zusätzlichen, die als nächstes verfügbar sein werden, mehr als ausgeglichen .“ Daher, so Oppenheim, sollte das Geschäftsjahr 2021 nach den aktuellen INA-Richtlinien für die Verfügbarkeit von Visa für Bewerber um eine Beschäftigung „ein sehr gutes Jahr“ sein.

1Die jährliche Grenze für die familiengeförderte bevorzugte Einwanderung wird als 480.000 Personen abzüglich der Anzahl der Ausländer berechnet, denen Visa ausgestellt wurden oder die sich im vorangegangenen Geschäftsjahr als unmittelbare Verwandte von US-Bürgern an den Status eines rechtmäßigen ständigen Wohnsitzes angepasst haben. Die von der Familie gesponserte Präferenzgrenze darf jedoch in keinem Geschäftsjahr unter ein Minimum von 226.000 fallen.

2Die jährliche Grenze für beschäftigungsbasierte Präferenzeinwanderung beträgt 140.000 Visa zuzüglich nicht verwendeter Nummern in den von der Familie gesponserten Präferenzklassen im vorangegangenen Geschäftsjahr.

Aber wie viele Visa sprechen wir? Schließlich ist die jährliche Obergrenze für die Familienpräferenz um ein Vielfaches höher als für die beschäftigungsbezogenen Präferenzkategorien. Und wie viel Einfluss wird es auf zurückgebliebene EB-5-Investoren haben?

Nehmen wir konservativ an, dass 14,200 EB-5-Visa im Geschäftsjahr 2021 verfügbar sind. Jedes Land erhält 7,1% der gesamten EB-5-Visa, also 1008 Visa. Nehmen wir auch an, dass Vietnam und Indien ihre 7.1% -Zuteilung „maximieren“, also 1,008-Visa für jedes Land oder insgesamt 2,016-Visa. Dann nehmen wir an, der Rest der Welt (abzüglich China) erhält etwa 4.200 Visa (nach Oppenheims Schätzungen im Oktober. 2019). Schließlich gibt es im Geschäftsjahr 2021 keinen Versatz von EB-5-Visa für das chinesische Studentenschutzgesetz. Damit stehen etwa 7,980 EB-5-Visa für Länder zur Verfügung, die ihr Länderlimit in der Reihenfolge des Prioritätsdatums erreicht haben, wobei es sich hauptsächlich um China handeln sollte.

Darüber hinaus bestätigte Oppenheim auf Anfrage, dass 200.000 Beschäftigungsvisa (oder etwa 14.200 EB-5-Visa) das „absolute Minimum“ sind, das wir für das Geschäftsjahr 2021 erwarten können. Dementsprechend ist es sehr gut möglich, dass China im Geschäftsjahr 2021 wie in der Vergangenheit 10,000 EB-5-Visa zur Verfügung stehen, und unter der Annahme, dass Guangzhou wieder mit der Verarbeitung beginnen kann, könnte dies den chinesischen Rückstand um mehrere Jahre verringern

CanAm Director of Legal Affairs und In-House Immigration Counsel, Walter Gindin

CanAm Director of Legal Affairs und In-House Immigration Counsel, Walter Gindin, kommentierte, „Es ist hilfreich, die EB-5 Visum Rückstand als eine sich ständig bewegende Linie zu sehen, das kann, und tut, im Laufe der Zeit kürzer. Wir haben bereits gesehen, dass zusätzliche ungenutzte Familienvisa für das Geschäftsjahr 2019 der EB-5-Kategorie für das Geschäftsjahr 2020 zugewiesen wurden. Derzeit schätzt Charlie, dass eine noch größere Anzahl nicht verwendeter Familienvisa für das Geschäftsjahr 2020 den beschäftigungsbasierten Kategorien für das Geschäftsjahr 2021 zugewiesen wird, sodass im nächsten Geschäftsjahr weit über 200,000 beschäftigungsbasierte Visa verfügbar sind, darunter eine beträchtliche Anzahl für die EB-5-Kategorie. Diese Entwicklungen, gepaart mit erhöhten EB-5-Investitionsbeträgen und anderen Faktoren, die die Nachfrage weltweit drücken könnten, werden Investoren aus Ländern wie China mit der größten EB-5-Visumnachfrage wahrscheinlich mehr Visa zur Verfügung stellen und somit dazu beitragen, die Wartezeiten auf Visa zu verkürzen.“

Zukünftige Fortschritte bei Prioritätsterminen & Auswirkungen auf China

Viele haben den jüngsten Trend bei der Weiterentwicklung von Prioritätsterminen beobachtet. Für EB-5 hat China 8 Monate seit Beginn des Geschäftsjahres 2020 (Endgültiges Aktionsdatum vom 22. Oktober 2014 gemäß dem Visa Bulletin vom Oktober 2019) bis zum aktuellsten Visa Bulletin für Juli 2020 (Endgültiges Aktionsdatum vom 22. Juli 2015) vorgerückt. Dieser allmähliche Fortschritt ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass viele chinesische Investoren ihre bei der GFK anhängigen Visumanträge nicht vorangetrieben haben.

Mit der Möglichkeit, dass EB-5-Visa im Geschäftsjahr 2020 ungenutzt bleiben, wurde Oppenheim gefragt, ob er die Prioritätstermine weiter vorantreiben würde, um die Visumverwendung insbesondere in derzeit rückständigen Ländern zu erweitern, vorausgesetzt, die Konsularbüros öffnen sich.

Oppenheim antwortete, dass er „es vorzieht, keine schnellen Fortschritte zu machen, nur um ernsthafte Rückschritte im Nachhinein zu machen“, und bestätigte, dass er Prioritätstermine nicht nur um der Bewegung willen vorziehen wird, weil er keine Situation schaffen will, in der endgültige Aktionstermine möglicherweise in einem nicht nachhaltigen Tempo vorangeschritten sind, was später potenzielle Rückschritte dieser Daten erfordern würde, und dann könnten Menschen dort eingeholt werden, wo zeitkritische Unterlagen abgelaufen sind.

Oppenheim sagte, er erwarte, dass die Prioritätstermine für China und Vietnam bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 weiter voranschreiten werden, und zieht es vor, „gemessene Bewegungen“ bei ihren Prioritätsterminen vorzunehmen, je nachdem, was in den kommenden Monaten angemessen ist.

Gindin sah Grund zu Optimismus in Oppenheims Ansatz: „Wir verstehen, dass viele unserer chinesischen Investoren besorgt über die Wartezeiten für EB-5-Visa sind, aber wie Charlie angedeutet hat, ist es sinnvoll, einen vernünftigen und maßvollen Ansatz zu verfolgen und kurzfristig keine schnellen Fortschritte bei den Prioritätsterminen zu machen, nur um das System zu überlasten und weitere Rückschritte in der Zukunft zu schaffen. Wir haben gesehen, dass der Prioritätstermin für China EB-5 seit Beginn des Geschäftsjahres 2020 um 8 Monate vorgezogen wurde, und wir sind sicherlich ermutigt, dass Charlie erwartet, dass sich dieser Trend bis zum Rest dieses Geschäftsjahres fortsetzt.“

Mögliche „aktuelle“ Prioritätstermine für alle Länder

Auf die Frage, welche Maßnahmen er ergreifen könnte, wenn die Visumverwendung im Geschäftsjahr 2021 weiterhin zurückbleibt, bestätigte Oppenheim, dass er die Entscheidung treffen muss, ob Prioritätstermine für alle Länder „aktuell“ sein sollen, um Visumanträge zu stellen – wahrscheinlich in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2021 –, weil er nicht unnötig Zahlen „verschwenden“ möchte. Wenn es zu dem Punkt kommt, an dem Oppenheim die Prioritätstermine „aktuell“ machen und in naher Zukunft einen Rückschritt riskieren muss, könnte dies das Risiko sein, das er eingehen möchte.

Was würde das bedeuten? Nehmen wir zum Beispiel an, wir gehen in das Geschäftsjahr 2021 und stehen vor der gleichen Situation (d. H. Einer dramatischen Unterauslastung der Visa), und Oppenheim hat eindeutig festgestellt, dass die Erwartungen des Sommers 2020 nicht erfüllt wurden. Daher ist es nicht sinnvoll, weiterhin dieselben Annahmen für das Geschäftsjahr 2021 zu treffen. Dies würde Oppenheim dazu bringen, möglicherweise jedes Land „aktuell“ zu machen.“ Oppenheim sagte, dass er sich mit den Konsulaten (hauptsächlich Guangzhou) beraten müsste, um zu sehen, wie hoch ihre Verarbeitungskapazität sein wird, wenn wir uns vorwärts bewegen, um sicherzustellen, dass sie größere Mengen von Antragstellern aufnehmen können.

Dies ist vorerst eine entfernte Möglichkeit, insbesondere für China. Es gibt bereits mehr als 42.000 chinesische Bewerber bei GFK, und es ist unrealistisch, jetzt Prioritätstermine „aktuell“ zu machen, damit so viele Menschen plötzlich förderfähig sind. Angesichts der derzeitigen Einschränkungen bei GFK und USCIS will Oppenheim das System nicht unnötig besteuern, bis klar ist, dass er keine andere Wahl hat. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass im Geschäftsjahr 2021 für einige Zeit alles aktuell werden könnte.

Status von Hong Kong

Das Department of State behandelt Hong Kong (und Macau und Taiwan) als separates fremdes Gebiet vom Festland China für die Zwecke der Einwanderung Visa-Quoten. So, Ausländer, die in Hong Kong geboren sind, werden nicht unter dem Festland China Visum Kategorien belastet. Oppenheim bestätigte, dass Hongkong ohne Gesetzesänderung weiterhin als eigenständiges Land für EB-5-Visa-Zwecke behandelt wird und dass Hongkong derzeit keine Bedenken hinsichtlich der Verfügbarkeit von EB-5-Visa hat.

Indien Visa Movement

Im Oktober 2019, Oppenheim geschätzt, dass die Wartezeit für ein EB-5 Visum von einem indischen Investor eingereicht wäre 6.7 Jahre. Seitdem ist der Prioritätstermin für Indien EB-5 rasch vorangeschritten. Das Visa Bulletin vom Juli 2020 listet das Prioritätsdatum für Indien EB-5 jetzt als „Aktuell“ auf, was bedeutet, dass Visa für indische EB-5-Visumantragsteller sofort verfügbar sind.

Oppenheim erklärte, dass Oppenheim auf der Grundlage der Anzahl der indischen EB-5-Antragsteller, die sich bereits bei NVC befinden und bereits im Geschäftsjahr 2020 bearbeitet wurden oder werden könnten (667), und der erwarteten Erhöhung des EB-5-Visumslimits für das Geschäftsjahr 2021 aufgrund von Spillover von nicht genutzten familienbasierten Einwanderungsvisa im Geschäftsjahr 2020 erwartet, dass die Wartezeit von 6,7 Jahren für einen indischen EB-5-Antrag, der heute eingereicht wird, erheblich verkürzt wird. Er erwartet nicht, dass Indien in absehbarer Zeit vor einem möglichen Rückschritt steht. Die „Wartezeiten“ für das EB-5-Visum könnten jedoch erneut zunehmen, da die USCIS das Tempo der I-526-Petitionsentscheidungen beschleunigt und mehr Petitionen zur Bearbeitung an die GFK weiterleitet. Oppenheim hat den Prioritätstermin für indische EB-5-Investoren vorverlegt, da er das Potenzial sah, dass Zahlen im Geschäftsjahr 2020 ungenutzt bleiben, lange bevor die Konsularbüros geschlossen wurden.

„Insgesamt“, kommentiert Gindin, „gibt es auch in einem beispiellosen Jahr wie dem Geschäftsjahr 2020 weiterhin Anzeichen für eine Erleichterung für zurückgebliebene Investoren. Auch wenn sich EB-5-Investoren Sorgen über konsularische Schließungen, lange Entscheidungszeiten und Entscheidungen über die Umschichtung machen, sollten sie ermutigt werden, dass die Retrogressionszeiten letztendlich jedes Jahr ein wenig sinken werden.“

Über CanAm Enterprises

Mit drei Jahrzehnten Erfahrung in der Förderung von Investitionen im Zusammenhang mit Einwanderung in den USA und Kanada, CanAm hat eine lange und etablierte Erfolgsbilanz. Basierend auf einem Ruf der Glaubwürdigkeit und des Vertrauens hat CanAm über 60 Projekte finanziert und EB-5-Investitionen in Höhe von fast 3 Milliarden US-Dollar getätigt. Mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar an EB-5-Kapital von über 2.800 Familien wurden bisher von CanAm zurückgezahlt. CanAm betreibt ausschließlich sieben USCIS-designierte Regionalzentren, die sich in der Stadt Philadelphia, dem Commonwealth of Pennsylvania, den Metropolregionen New York & New Jersey, den Bundesstaaten Kalifornien, Hawaii, Florida und Texas befinden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.canamenterprises.com .

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