Alternative I (Apr1984). Wenn es sich um andere Dienstleistungen als Architekten-Ingenieure oder andere freiberufliche Dienstleistungen handelt und keine Lieferungen zu erbringen sind, ersetzen Sie Absatz (a) durch Absatz (a) der Grundklausel:
(a) Der Vertragsbeauftragte kann jederzeit durch schriftliche Anordnung und ohne vorherige Ankündigung an die Bürgschaften Änderungen innerhalb des allgemeinen Geltungsbereichs dieses Vertrags in einem oder mehreren der folgenden Punkte vornehmen::
(1) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen.
(2) Zeitpunkt der Aufführung (d. h. Stunden des Tages, Wochentage usw.).
(3) Erfüllungsort der Leistungen.
Alternative II (Apr1984). Wenn die Anforderung für Dienstleistungen (andere als Architekt-Ingenieur-Dienstleistungen, Transport oder Forschung und Entwicklung) und Lieferungen zur Verfügung gestellt werden, ersetzen Sie den folgenden Absatz (a) für Absatz (a) der Grundklausel:
(a) Der Vertragsbeauftragte kann jederzeit durch schriftliche Anordnung und gegebenenfalls ohne Benachrichtigung der Bürgschaften Änderungen innerhalb des allgemeinen Geltungsbereichs dieses Vertrags in einem oder mehreren der folgenden Punkte vornehmen:
(1) Beschreibung der zu erbringenden Leistungen.
(2) Zeitpunkt der Aufführung (d. h. Stunden des Tages, Wochentage usw.).
(3) Erfüllungsort der Leistungen.
(4) Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen, wenn die zu liefernden Lieferungen speziell für die Regierung gemäß den Zeichnungen, Entwürfen oder Spezifikationen hergestellt werden sollen.
(5) Versandart oder Verpackung von Verbrauchsmaterialien.
(6) Ort der Lieferung.
Alternative III (Apr1984). Wenn die Anforderung für Architekten-Ingenieure oder andere freiberufliche Dienstleistungen gilt, ersetzen Sie Absatz (a) des Grundsatzes durch den folgenden Absatz (a) und fügen Sie den folgenden Absatz (f) hinzu:
(a) Der Vertragsbevollmächtigte kann jederzeit durch schriftliche Anordnung und gegebenenfalls ohne Mitteilung an die Bürgschaften Änderungen im allgemeinen Umfang dieses Vertrages an den zu erbringenden Dienstleistungen vornehmen.
(f) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers dürfen keine Dienstleistungen erbracht werden, für die der Auftragnehmer zusätzliche Kosten oder Gebühren erhebt.
Alternative IV (Apr1984). Wenn die Anforderung für Transportdienstleistungen gilt, ersetzen Sie Absatz (a) der Grundklausel durch den folgenden Absatz (a:
(a) Der Vertragsbeauftragte kann jederzeit durch schriftliche Anordnung und gegebenenfalls ohne Benachrichtigung der Bürgschaften Änderungen innerhalb des allgemeinen Geltungsbereichs dieses Vertrags in einem oder mehreren der folgenden Punkte vornehmen:
(1) Spezifikationen.
(2) Arbeit oder Dienstleistungen.
(3) Ursprungsort.
(4) Ort der Lieferung.
(5) Zu verschiffende Tonnage.
(6) Menge an staatlich eingerichtetem Eigentum.
Alternative V (Apr1984). Wenn die Anforderung Forschung und Entwicklung betrifft und die Klausel aufgenommen werden soll, ersetzen Sie die Absätze (a) (1) und (a) (3) und Absatz (b) durch die Absätze (a) (1) und (a) (3) und Absatz (b) der Grundklausel:
(a) ***
(1) Zeichnungen, Entwürfe oder Spezifikationen.
(3) Ort der Prüfung, Lieferung oder Abnahme.
(b) Führt eine solche Änderung zu einer Erhöhung oder Verringerung der Kosten oder des Zeitaufwands für die Durchführung dieses Vertrags, unabhängig davon, ob er durch die Bestellung geändert wurde oder nicht, so hat der Vertragsbeamte eine angemessene Anpassung vorzunehmen-
(1) Oder beides; und
(2) Andere betroffene Vertragsbedingungen und ändern den Vertrag entsprechend.