Straßen der Klasse VI – Alfano Law Office, PLLC

Straßen der Klasse VI

Was ist eine Straße der Klasse VI?

Sogenannte Straßen der „Klasse VI“ (technisch „Autobahnen“) sind öffentliche Straßen, zu deren Instandhaltung eine Gemeinde nicht verpflichtet ist. Öffentlich zu sein bedeutet, dass die gesamte reisende Öffentlichkeit das Recht hat, die Straße zu benutzen.

Der Begriff „Klasse VI“ stammt von RSA 229:5, VII, die Straßen der Klasse VI definiert als „… alle anderen bestehenden öffentlichen Wege, und schließt alle Autobahnen ein, die als offene Autobahnen eingestellt und Toren und Gittern unterworfen wurden, außer und alle Autobahnen, die von der Stadt nicht in geeignetem Zustand für Reisen darauf gewartet und repariert wurden 5 aufeinanderfolgende Jahre oder länger, außer wie durch RSA eingeschränkt 231: 3, II.“ Die Öffentlichkeit kann eine Autobahn der Klasse VI für alle „viatischen“ Zwecke nutzen, dh für alle Zwecke im Zusammenhang mit Reisen, einschließlich der Nutzung durch Kraftfahrzeuge und Parkplätze, und vorbehaltlich zulässiger kommunaler Vorschriften.

Gates und Bars

Alle Autobahnen der Klasse VI unterliegen Gates und Bars.

Wem gehört das Land „unter“ einer Straße der Klasse VI?

In den allermeisten Fällen, insbesondere bei älteren Straßen, ähneln die Rechte der Öffentlichkeit einer Dienstbarkeit, dh weder die Öffentlichkeit noch die Gemeinde besitzen das Land „unter“ der Straße. Die Öffentlichkeit hat nur das Recht, das Land für Reisen zu nutzen. Dies bedeutet, dass jemand anderes das Land besitzt.

Es gibt eine Vermutung im Gesetz, die an eine öffentliche Straße oder an die Mitte einer Straße angrenzt. Diese Vermutung entwickelte sich im Laufe der Zeit aufgrund der oft schwierigen Aufgabe, das tatsächliche Eigentum zu bestimmen, insbesondere bei älteren Straßen. Aber die Vermutung kann widerlegt werden. In der Regel ist eine angemessene Menge an Forschung erforderlich.

Für weitere Informationen darüber, wem das Land „unter“ einer Klasse-VI-Straße gehört, klicken Sie hier.

Welche Rechte an Widerlagern haben Straßen der Klasse VI?

Unter der Annahme, dass ein Abutter mindestens bis zur Mitte einer Klasse-VI-Straße besitzt, kann ein Abutter im Allgemeinen die meisten Dinge tun, die die Nutzung und den Genuss der Straße durch die Öffentlichkeit nicht beeinträchtigen. Widerlager sollten am besten Schultern, Gräben, Böschungen und verbesserte Oberflächen vermeiden. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, würden Gerichte den Kommunen und der reisenden Öffentlichkeit wahrscheinlich den Vorteil des Zweifels geben.

Baugenehmigungen

Widerlager sollten sich auch der RSA 674: 41 bewusst sein, die die Möglichkeit einschränkt, Baugenehmigungen auf Straßen der Klasse VI zu erhalten.

Pflichten und Befugnisse der Gemeinden

Gemeinden sind nicht verpflichtet, Straßen der Klasse VI zu unterhalten, und unternehmen in der Regel große Anstrengungen, um diese Verpflichtung zu vermeiden. Gemeinden haben jedoch bestimmte Befugnisse zur Regulierung von Straßen der Klasse VI. Gemeinden haben die Macht, folgendes zu tun:

  • Zur Regelung der Nutzung von Straßen der Klasse VI. Diese Verordnung kann jedoch nicht so restriktiv sein, dass sie der Öffentlichkeit das Recht zur Nutzung einer Straße verweigert oder den Widerlagern ihre Eigentumsrechte entzieht (siehe oben).
  • „Alle Straßen und öffentlichen Wege, Kais, Docks und Plätze sowie deren Verwendung zu regeln und darin Wagen, Schlitten, Kisten, Bauholz, Holz oder Gegenstände oder Materialien zu platzieren oder zu belassen und die Ablagerung von Abfällen oder anderen Dingen was auch immer; die Entfernung von Gülle oder anderem Material daraus; die Errichtung von Pfosten, Schildern, Stufen, öffentlichen Telefonen, Telefonzellen und anderem Zubehör dazu oder Markisen; das Ausgraben des Bodens durch den Verkehr darauf oder auf andere Weise, oder jede andere Handlung, durch die der öffentliche Verkehr unterbunden oder die Stadt dadurch belastet werden kann; die Sicherung durch Geländer oder auf andere Weise eines Brunnens, Keller, oder ein anderer gefährlicher Ort in oder in der Nähe der Straßenlinie; das Rollen von Reifen zu verbieten, Ball spielen oder Drachen fliegen, oder jede andere Unterhaltung oder Übung, die dazu neigt, Personen, die auf den Straßen und Bürgersteigen vorbeigehen, zu ärgern, oder Pferdeteams innerhalb derselben; und Personen zu zwingen, Schnee, Eis und Schmutz von den Bürgersteigen vor den ihnen gehörenden oder besetzten Räumlichkeiten fernzuhalten.“ RSA 47: 17, VII.
  • „Besondere Vorschriften für den Gebrauch von Fahrzeugen auf bestimmten Autobahnen zu erlassen, mit Ausnahme der Geschwindigkeit, und solche Fahrzeuge von bestimmten Wegen ganz auszuschließen. RSA 47:17, VIII(a). (Die Regelung von Verkehrssignalen ist auf Art, Größe, Installation und Funktionsweise beschränkt. RSA 47:17(VIII(b).)
  • „o Verabschiedung von Statuten und Verordnungen, die erforderlich sind, um das Parken, Stehen und Anhalten von Kraftfahrzeugen innerhalb der Stadtgrenzen zu kontrollieren, einschließlich Verordnungen, die das Abschleppen oder Stillsetzen von Kraftfahrzeugen bei Nichtzahlung von Parkbußen und die Schaffung von Parkbußen ermöglichen, die durch Zivilverfahren erstattungsfähig sind.“ RSA 47:17, XVIII.
  • Gewichtsgrenzen festlegen.
  • Um bestimmte Wartungsarbeiten ohne Genehmigung der Stadt zu verhindern.

Die meisten dieser Regulierungsbefugnisse werden bei Autobahnen der Klasse VI selten in Anspruch genommen, wahrscheinlich aus Angst der Gemeinden, für die vollständige Instandhaltung der betreffenden Straße verantwortlich gemacht zu werden. (Manchmal kann eine Straße von der Klasse VI in die Klasse V (von der Stadt gepflegt) umgewandelt werden, indem die Gemeinde die Kontrolle über die Straße übernimmt, auch ohne formelle Abstimmung über die Straßenklasse V.)

Unterhaltspflichten des Eigentümers

Angrenzende Grundbesitzer sind nicht gesetzlich verpflichtet, eine Straße der Klasse VI zu unterhalten. Das heißt, ein Grundbesitzer hat wahrscheinlich die Pflicht, Maßnahmen zu ergreifen, wenn er sich einer gefährlichen Situation bewusst wird.

Andere Maßnahmen, die Gemeinden in Bezug auf Straßen der Klasse VI ergreifen können

Gemeinden können die Nutzung von Straßen der Klasse VI auf verschiedene Arten ändern, einschließlich der folgenden:

  • Bezeichnung als kommunaler Weg
  • Bezeichnung der Rettungsgasse
  • Off Highway Recreation Vehicles
  • Panoramastraßen
  • Schneemobile

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Paul Alfano unter (603) 226-1188 oder [email protected].

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