Obwohl ein Mieter das Recht auf Privatsphäre hat, darf ein Mieter nach dem Residential Tenancies Act (RTA) die Schlösser nicht ohne Zustimmung des Vermieters wechseln. Ein Vermieter, der dem Mieter die erforderliche schriftliche Mitteilung zum Betreten zur Verfügung stellt, kann jedoch die Schlösser wechseln, solange dem Mieter neue Schlüssel zur Verfügung gestellt werden.
Wenn der Mieter möchte, dass die Schlösser aus Sicherheitsgründen geändert werden, sollte der Mieter einen Brief an den Vermieter schreiben, in dem er alle seine Bedenken angibt. Eine praktische Lösung kann darin bestehen, die Erlaubnis zum Wechseln der Schlösser zu erhalten oder ein zusätzliches Schloss zu installieren und dem Vermieter einen Schlüssel zur Verfügung zu stellen.
Wenn der Vermieter die Schlösser wechselt und dem Mieter keinen Schlüssel zur Verfügung stellt, kann der Mieter die Polizei anrufen, um den Zugang zu seinem Haus zu erleichtern. Wenn das Problem weiterhin besteht, kann der Mieter auch beim Vermieter und bei der Mieterverwaltung eine Anordnung beantragen, wonach der Vermieter einen Schlüssel zur Verfügung stellen muss.
Weitere Informationen zum Ändern von Schlössern oder zum Stellen eines Antrags beim Board finden Sie im Vermieter- und Mieterboard.
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