Kobalt(II) Chromat

ABSCHNITT 1. IDENTIFIKATION

Produktname: Kobalt(II) Chromat

Produktnummer: Alle anwendbaren amerikanischen Elemente Produktcodes, z.B. CO2-CRAT-02, CO2-CRAT-03, CO2-CRAT-04, CO2-CRAT-05

CAS #: 13455-25-9

Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes: Wissenschaftliche Forschung und entwicklung

Lieferantendetails:
Amerikanische Elemente
10884 Weyburn Ave.
Los Angeles, CA 90024
Tel.: +1 310-208-0551
Telefax: +1 310-208-0351

Notrufnummer:
Inland, Nordamerika: +1 800-424-9300
Internationales: +1 703-527-3887

ABSCHNITT 2. IDENTIFIZIERUNG VON GEFAHREN

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
GHS08 Gesundheitsgefahr
Carc. 1B H350i Kann beim Einatmen Krebs verursachen.
GHS09 Umwelt
Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
Aquatic Chronic 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
GHS07
Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG
T; Toxisch
R49: Kann beim Einatmen Krebs verursachen.
Xi; Sensibilisierend
R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
N; Gefährlich für die Umwelt
R50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
Angaben zu besonderen Gefahren für Mensch und Umwelt: Nicht zutreffend
Sonstige Gefahren, die nicht zur Einstufung führen Keine Angaben bekannt.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäß der CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.
H350i Kann beim Einatmen Krebs verursachen.
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Spray vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 Persönliche Schutzausrüstung nach Bedarf verwenden.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Gebrauch waschen.
P405 Speicher gesperrt.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften entsorgen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht anwendbar.
vPvB: Nicht zutreffend.

ABSCHNITT 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

3.1 Stoffe
CAS#-Bezeichnung:
13455-25-9 Kobalt(II) chromat
Identifikationsnummer(n):
EG-Nummer: 236-651-4
Indexnummer: 024-017-00-8

ABSCHNITT 4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Nach Einatmen
Frischluftzufuhr. Bei Bedarf künstliche Beatmung durchführen. Patienten warm halten. Konsultieren Sie einen Arzt, wenn die Symptome anhalten.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Hautkontakt
Sofort mit Wasser und Seife waschen und gründlich ausspülen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Augenkontakt geöffnetes Auge einige Minuten unter fließendem Wasser spülen. Dann Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken ärztlichen Rat einholen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und besondere Behandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 5. BRANDBEKÄMPFUNGSMAßNAHMEN

5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel Das Produkt ist nicht brennbar. Verwenden Sie Brandbekämpfungsmaßnahmen, die zum umgebenden Feuer passen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel, dessen Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen eine Entzündung verursachen kann.
Wenn dieses Produkt in einen Brand verwickelt ist, kann Folgendes freigesetzt werden:
Giftiger Metalloxidschrauch
5.3 Hinweise für die Feuerwehr
Schutzausrüstung:
Tragen Sie ein in sich geschlossenes Atemschutzgerät.
Vollen Schutzanzug tragen.

ABSCHNITT 6. MAßNAHMEN BEI VERSEHENTLICHER FREISETZUNG

6.1 Persönliche Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Halten Sie ungeschützte Personen fern.
Für ausreichende Belüftung sorgen
6.2 Umweltschutzmaßnahmen: Material darf nicht ohne entsprechende behördliche Genehmigung in die Umwelt abgegeben werden.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Kontaminiertes Material gemäß Abschnitt 13 als Abfall entsorgen.
Für ausreichende Belüftung sorgen.
Vermeidung sekundärer Gefahren:
Wirkt als Oxidationsmittel auf organische Materialien wie Holz, Papier und Fette
Von brennbarem Material fernhalten.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung Siehe Abschnitt 7
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung Siehe Abschnitt 8.
Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

ABSCHNITT 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1 Vorsichtsmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in dicht verschlossenen Behältern lagern.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter vorsichtig öffnen und handhaben.
Informationen zum Explosions- und Brandschutz:
Stoff/Produkt kann die Zündtemperatur brennbarer Stoffe senken.
Dieser Stoff ist ein Oxidationsmittel und seine Reaktionswärme mit Reduktionsmitteln oder brennbaren Stoffen kann eine Entzündung verursachen.
7.2 Bedingungen für die sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten
Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Hinweise zur Lagerung in einem gemeinsamen Lager:
Von brennbaren Stoffen fernhalten.
Von Reduktionsmitteln fernhalten.
Nicht zusammen mit organischen Materialien lagern.
Von Metallpulvern fernhalten.
Weitere Informationen zu Lagerbedingungen:
Behälter dicht verschlossen halten.
Kühl und trocken in gut verschlossenen Behältern lagern.
In einem verschlossenen Schrank oder mit eingeschränktem Zugang für technische Experten oder deren Assistenten aufbewahren.
7.3 Spezifische Endverwendung(en) Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 8. EXPOSITIONSKONTROLLEN / PERSÖNLICHER SCHUTZ

Zusätzliche Informationen zum Entwurf technischer Systeme:
Ordnungsgemäß funktionierende chemische Abzugshaube für gefährliche Chemikalien mit einer durchschnittlichen Gesichtsgeschwindigkeit von mindestens 100 Fuß pro Minute.
8.1 Kontrollparameter
Komponenten mit kritischen Werten, die am Arbeitsplatz überwacht werden müssen:
Chrom (VI) -verbindungen, als Cr
mg/m3
ACGIH TLV 0,05; Bestätigtes humanes Karzinogen
Belgien TWA 0,01 (unlöslich)
0,05 (wasserlöslich)
Deutschland MAK 0,1 (Produktion)(wasserlöslich)
0,5 (andere anwendungen) (wasser löslich)
Niederlande MAC-TGG 0,01 (wasser unlöslich)
0,025 (wasser löslich)
0,05-STEL (wasser löslich)
Polen TWA 0,025; 0,05-STEL
Schweden TWA 0,02
Großbritannien TWA 0,05
USA PEL 0.005
Kobalt, elementar & anorganische Verbindungen, als Co
mg/m3
ACGIH TLV 0,02; Bestätigtes tierisches Karzinogen
Österreich Karzinogen
Belgien TWA 0,05
Dänemark TWA 0,05
Finnland TWA 0,05 (Haut)
Deutschland Karzinogen
Ungarn TWA 0,1 ; 0,2-STEL
Japan OEL 0,05; 2B Karzinogen
Korea TLV 0,02; Bestätigtes tierisches Karzinogen
Irland TWA 0,1
Niederlande MAC-TGG 0,05
Norwegen TWA 0,05
Polen TWA 0,05; 0,2-STEL
Russland 0,5-STEL
Schweden NGV 0,05
Schweiz MAK-W 0,1; Karzinogen
Vereinigtes Königreich TWA 0,1
USA PEL 0.1 (Staub und Rauch)
Zusätzliche Informationen: Keine Daten
8.2 Expositionskontrolle
Persönliche Schutzausrüstung
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen
Beim Umgang mit den Chemikalien sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Von Lebensmitteln, Getränken und Lebensmitteln fernhalten.
Verschmutzte und imprägnierte Kleidungsstücke sofort entfernen.
Hände waschen in den Pausen und am Ende der Arbeit.
Schutzkleidung separat aufbewahren.
Sorgen Sie für eine ergonomisch angemessene Arbeitsumgebung.
Atemschutzgeräte: Verwenden Sie Atemschutz mit hohen Konzentrationen.
Schutz der Hände:
Überprüfen Sie die Schutzhandschuhe vor jedem Gebrauch auf ihren ordnungsgemäßen Zustand.
Die Auswahl der passenden Handschuhe hängt nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen ab und variiert von Hersteller zu Hersteller.
Material der Handschuhe Undurchlässige Handschuhe
Augenschutz: Schutzbrille
Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung.

ABSCHNITT 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1 Angaben zu grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: Pulver
Farbe: Braun
Geruch: Geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert: Nicht zutreffend.
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Zersetzt sich
Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt
Sublimationstemperatur / Start: Nicht bestimmt
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Entflammbarkeit (fest, gasförmig) Kontakt mit brennbarem Material kann Brand verursachen.
Zündtemperatur: Nicht bestimmt
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt
Selbstentzündlichkeit: Nicht bestimmt.
Explosionsgefahr: Produkt ist nicht explosiv.
Kritische Werte für Explosion:
Untere: Nicht bestimmt
Obere: Nicht bestimmt
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte nicht bestimmt
Relative Dichte nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht anwendbar.
Verdampfungsrate Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit Wasser: Unlöslich
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch: Nicht zutreffend.
Kinematik: Nicht zutreffend.
9.2 Sonstige Informationen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1 Reaktivität Keine Informationen bekannt.
10.2 Chemische Stabilität Stabil unter empfohlenen Lagerbedingungen.
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung und Lagerung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reagiert mit Reduktionsmitteln
Reagiert mit brennbaren Stoffen
10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Brennbare Stoffe
Reduktionsmittel
Organische Stoffe
Metallpulver
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Giftiger Metalloxidschrauch

ABSCHNITT 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Keine Daten
Hautreizung oder -korrosion:
Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
Reizend für Haut und Schleimhäute.
Augenreizung oder Korrosion:
Stark ätzend.
Reizwirkung.
Sensibilisierung: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Keimzellmutagenität: Keine Wirkungen bekannt.
Karzinogenität:
Kann Krebs verursachen.
EPA-A: humanes Karzinogen: Ausreichende Beweise aus epidemiologischen Studien, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Exposition und Krebs zu unterstützen.
IARC-1: Krebserregend für den Menschen: ausreichender Nachweis der Kanzerogenität.
ACGIH A1: Bestätigtes humanes Karzinogen: Der Wirkstoff ist krebserregend für den Menschen, basierend auf epidemiologischen Studien oder überzeugenden klinischen Beweisen bei exponierten
Menschen.
NTP-K: Bekanntermaßen krebserregend: ausreichende Beweise aus Humanstudien.
Reproduktionstoxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Toxizität des Zielorgansystems – wiederholte Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Spezifische Zielorgan-Systemtoxizität – einmalige Exposition: Keine Wirkungen bekannt.
Aspirationsgefahr: Keine Auswirkungen bekannt.
Subakute bis chronische Toxizität: Keine Wirkungen bekannt.
Zusätzliche toxikologische Informationen: Nach unserem besten Wissen ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht vollständig bekannt.

ABSCHNITT 12. ÖKOLOGISCHE ANGABEN

12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung: Sehr giftig für Fische
Zusätzliche ökologische Informationen:
Allgemeine Hinweise:
Produkt nicht in Grundwasser, Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Material darf nicht ohne entsprechende behördliche Genehmigung in die Umwelt freigesetzt werden.
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinschätzung): gefährlich für Wasser.
Gefahr für Trinkwasser, wenn auch nur geringe Mengen in den Boden gelangen.
Auch giftig für Fische und Plankton in Gewässern.
Kann lang anhaltende schädliche Auswirkungen auf Wasserorganismen haben.
Übertragung in die Umwelt vermeiden.
Sehr giftig für Wasserorganismen
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: Nicht zutreffend.
vPvB: Nicht zutreffend.
12.6 Sonstige unerwünschte Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

ABSCHNITT 13. ENTSORGUNGSHINWEISE

Empfehlung
Gefährliche Abfälle entsorgen.
Muss unter Einhaltung behördlicher Vorschriften besonders behandelt werden.
Konsultieren Sie die staatlichen, lokalen oder nationalen Vorschriften für die ordnungsgemäße Entsorgung.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Die Entsorgung muss gemäß den behördlichen Vorschriften erfolgen.

ABSCHNITT 14. TRANSPORTINFORMATIONEN

UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA UN3087
14.2 UN-Versandbezeichnung
ADR 3087 OXIDIERENDER FESTSTOFF, GIFTIG, N.A.G. (Kobalt (II) chromat)
IMDG, IATA OXIDIERENDER FESTSTOFF, GIFTIG, N.A.G. (Cobalt (II) chromat)
14.3 Transportgefahrenklasse(n)
ADR
Klasse 5.1 (OT2) Oxidierende Stoffe.
Label 5.1+6.1
IMDG, IATA
Klasse 5.1 Oxidierende Stoffe.
Etikett 5.1+6.1
Verpackungsgruppe
ADR, IMDG, IATA III
14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährdender Stoff, fest
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender Warnung: Oxidierende Stoffe.
Kemler-Nummer: 56
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II von MARPOL73/78 und IBC
Code entfällt.
Transport/Zusätzliche Informationen:
ADR
Freigestellte Mengen (EQ): E1
Begrenzte Mengen (LQ) 5 kg
Transportkategorie 3
Tunnelbeschränkungscode E
UN „Musterregelung“: UN3087, OXIDIERENDER Feststoff, GIFTIG, N.A.G. (Kobalt (II) chromat), 5.1 (6.1), III

ABSCHNITT 15. REGULATORISCHE INFORMATIONEN

15.1 Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Australian Inventory of Chemical Substances Stoff ist nicht aufgeführt.
Standard für die einheitliche Planung von Drogen und Giften Substanz ist nicht aufgeführt.
Nationale Vorschriften
Hinweise zur Nutzungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sind zu beachten.
Nur für technisch qualifizierte Personen.
Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinschätzung): gefährlich für Wasser.
Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbote
ELINCS (European List of Notified Chemical Substances) Stoff ist nicht aufgeführt.
Besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) gemäß der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Substanz ist nicht aufgeführt.
Die Bedingungen der Beschränkungen gemäß Artikel 67 und Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) für die Herstellung, das Inverkehrbringen
und die Verwendung sind zu beachten.
Stoff ist nicht aufgeführt.
Anhang XIV der REACH-Verordnung (zulassungspflichtig) Stoff ist nicht aufgeführt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.

ABSCHNITT 16. WEITERE INFORMATIONEN

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Die oben genannten Informationen gelten als korrekt, geben jedoch nicht vor, alles zu enthalten, und dienen nur als Leitfaden. Die Informationen in diesem Dokument basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und sind im Hinblick auf entsprechende Sicherheitsvorkehrungen auf das Produkt anwendbar. Es stellt keine Garantie für die Eigenschaften des Produkts dar. American Elements haftet nicht für Schäden, die durch die Handhabung oder den Kontakt mit dem oben genannten Produkt entstehen. Weitere Verkaufsbedingungen finden Sie auf der Rückseite der Rechnung oder des Lieferscheins. COPYRIGHT 1997-2018 AMERIKANISCHE ELEMENTE. LIZENZIERT, UM UNBEGRENZTE PAPIERKOPIEN NUR FÜR DEN INTERNEN GEBRAUCH ZU ERSTELLEN.

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