Immer soziale Sicherheit Behinderung oder SSI für Gelenkschmerzen Probleme

Gelenkschmerzen ist sehr häufig; so viele wie ein Drittel der Erwachsenen leiden an Gelenkschmerzen zu einem bestimmten Zeitpunkt. Typische Orte für Gelenkschmerzen sind Knie, Schultern, Nacken, Hüften, Ellbogen, Handgelenke und Knöchel. Die Schwere der Gelenkschmerzen reicht von leichten Schmerzen bis hin zu immobilisierenden Schmerzen und kann einige Wochen (akut) oder Monate oder Jahre (chronisch) anhalten. Da Sie Ihre Gelenke (den Ort, an dem sich zwei Knochen treffen) jedes Mal benutzen, wenn Sie einen Teil Ihres Körpers bewegen, können starke Gelenkschmerzen sehr behindernd sein.

Gelenkschmerzen haben viele Ursachen, darunter Verletzungen, Entzündungen, Alter, Infektionen und Krebs. Medizinische Diagnosen im Zusammenhang mit Gelenkschmerzen umfassen Osteoporose, Arthritis, Fibromyalgie, Bursitis, Lupus und Gicht.

Können Sie soziale Sicherheit Behinderung oder SSI für Gelenkschmerzen bekommen?

Obwohl es möglich ist, sich aufgrund Ihrer chronischen Gelenkschmerzen für eine Behinderung der sozialen Sicherheit oder ein zusätzliches Sicherheitseinkommen (SSI) zu qualifizieren, ist dies selten einfach.

Um sich für Invaliditätsleistungen zu qualifizieren, müssen Sie der Sozialversicherungsbehörde zunächst nachweisen, dass Sie keine wesentliche Arbeit verrichten und dass Sie eine schwere „medizinisch feststellbare“ Beeinträchtigung haben, die über einen kontinuierlichen Zeitraum von mindestens einem Jahr anhält. Um Invaliditätsleistungen für Gelenkschmerzen zu erhalten, müssen Sie daher zuerst eine Diagnose und Behandlung von medizinischem Fachpersonal einholen und feststellen, dass Sie eine anhaltende Beeinträchtigung haben. Mit anderen Worten, wenn Sie eine Behinderung wegen starker Gelenkschmerzen beantragen, werden Sie nicht für Leistungen in Betracht gezogen, es sei denn, Sie haben Röntgenaufnahmen, MRTs oder Labortests, die zeigen, dass Sie eine körperliche Beeinträchtigung haben, von der vernünftigerweise erwartet werden kann, dass Sie Ihre Symptome hervorruft.

Wenn Sie diese anfänglichen Anforderungen erfüllt haben, prüft die Sozialversicherung, ob Ihre Beeinträchtigung für Invaliditätsleistungen in Frage kommt. Sie können sich auf zwei Arten für Invaliditätsleistungen qualifizieren: (1) indem Sie nachweisen, dass Ihre Beeinträchtigung den Anforderungen des Blue Book der sozialen Sicherheit entspricht oder diesen entspricht, der Auflistung der Beeinträchtigungen, die automatisch Anspruch auf Leistungen haben; oder (2) indem Sie nachweisen, dass Ihre Beeinträchtigung körperliche und / oder geistige Einschränkungen verursacht, die Sie daran hindern, Vollzeit zu arbeiten.

Wie Gelenkschmerzen unter einem Blue Book Listing qualifizieren können

Um sich unter der Sozialversicherungsliste für Gelenkfunktionsstörungen zu qualifizieren, müssen Ihre Gelenkschmerzen mit einer Deformität in einem Gelenk verbunden sein. Um diese Liste zu erfüllen, muss die medizinische Bildgebung (z. B. eine MRT) entweder eine Verengung des Gelenkraums, eine Ankylose (wenn Ihre Gelenke verschmelzen) oder die Zerstörung von Knochen zeigen. Sie müssen auch eine Geschichte von Gelenkschmerzen und Steifheit und einen Verlust der Bewegung im Gelenk haben.

Wenn sich die Deformität in Ihrem Hüft-, Knie- oder Sprunggelenk befindet, müssen Sie nicht in der Lage sein, gut genug zu gehen, um die normalen Aktivitäten des täglichen Lebens auszuführen. Eine Unfähigkeit, ausreichend zu gehen, bedeutet, dass Sie einen Rollator benötigen, zwei Krücken, oder zwei Stöcke; Sie können keine normalen öffentlichen Verkehrsmittel benutzen; sie können nicht einkaufen oder andere Besorgungen ohne jemandes Hilfe machen; oder Sie können nicht ein paar Schritte in einem vernünftigen Tempo mit einem Handlauf klettern.

Wenn sich die Deformität in Ihrer Schulter, Ihrem Ellbogen, Ihrem Handgelenk oder Ihrer Hand befindet, muss sie sich in beiden Armen befinden und es so schwierig machen, Ihre Hände effektiv zu benutzen, dass Sie die Hilfe eines anderen für tägliche Aktivitäten wie das Zubereiten einer Mahlzeit, das Füttern, die Pflege der persönlichen Hygiene oder das Sortieren und Handhaben von Papieren oder Akten benötigen.

Um sich für diese Auflistung zu qualifizieren, müssen Sie sicherstellen, dass die Notizen Ihres Arztes genau enthalten, wie Ihre Gelenkprobleme Sie einschränken (Ihre „funktionellen Einschränkungen“), und dass Ihre Unterlagen die entsprechenden medizinischen Bildgebungsergebnisse enthalten.

Das blaue Buch enthält auch andere Einträge, die mit chronischen Gelenkschmerzen verbunden sind. Weitere Informationen zur Erfüllung der Anforderungen unter diesen Auflistungen finden Sie in unseren Artikeln zu diesen Beeinträchtigungen:

  • entzündliche oder rheumatoide Arthritis
  • Lupus
  • Arthrose der Wirbelsäule oder
  • Hüftoperation.
Möglicherweise können Sie sich auch für eine dieser Beeinträchtigungen für Invaliditätsleistungen qualifizieren, indem Sie nachweisen, dass Ihre Gelenkschmerzen medizinisch einer dieser Auflistungen entsprechen.

Qualifizierung nach Restfunktionsfähigkeit

Viele Diagnosen im Zusammenhang mit Gelenkschmerzen sind im Blue Book nicht speziell aufgeführt. Beispielsweise gibt es keine Auflistungen für die folgenden spezifischen Gelenkprobleme:

  • degenerative Gelenkerkrankung oder Arthritis
  • Fibromyalgie
  • Bursitis
  • Hüftprobleme
  • Nackenprobleme
  • Schulterprobleme
  • Chronisches Müdigkeitssyndrom
  • Gicht.
Wenn Sie eine der oben genannten Diagnosen haben, müssen Sie der Sozialversicherung zeigen, dass Ihre Funktionsfähigkeit so eingeschränkt ist, dass Sie nicht Vollzeit arbeiten können. Die Sozialversicherung bestimmt, ob Ihre Beeinträchtigung Sie daran hindert, Vollzeit zu arbeiten, indem Sie eine „Restfunktionsfähigkeit“ oder „RFC“ -Bewertung durchführt. Der RFC ist ein Maß für Ihre Arbeitsfähigkeit unter Berücksichtigung Ihrer körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen. Umfassende Informationen zum Anspruch auf Invaliditätsleistungen im Rahmen einer RFC-Bewertung finden Sie unter dem obigen Link, der am meisten mit Ihren Gelenkschmerzen zusammenhängt.

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