Department of the Classics

Doktor der Philosophie in Klassischer Archäologie

Das Gebiet der klassischen Archäologie umfasst ägäische, griechische, etruskische und römische Kunst und Archäologie. Die Fakultät wird auch abteilungsübergreifend in verwandten Bereichen wie Ägypten arbeiten, Naher Osten, Anatolien, Punisch, Byzantinisch, und andere Bereiche der europäischen Kunst und Archäologie.

Voraussetzungen. Von den eintretenden Studierenden wird erwartet, dass sie über ausreichende Kenntnisse in Griechisch und Latein verfügen, um Kurse über 100 in einer dieser Sprachen (der „Hauptsprache“) und über dem Anfangsniveau der anderen (der „Nebensprache“) zu belegen. In Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Direktors des Graduiertenstudiums kann die Ersetzung einer anderen alten Sprache anstelle der Nebensprache angeordnet werden.

Vor der Aufnahme in das Programm sollten einige Vorbereitungen in deutscher und französischer oder italienischer Sprache getroffen werden.

Akademischer Wohnsitz. Mindestens zwei Jahre Vollzeitstudium (eine Kombination aus 16 Kursen, 301s oder Einheiten von 303). Studenten dürfen normalerweise nicht mehr als zwei Kurse mit der Nummer 301 belegen, bevor sie für ihre allgemeinen Prüfungen sitzen, und erst nach Griechisch 201 (für 301 in Griechisch) und Latein 201 (für 301 in Latein) oder gleichwertig.

Studiengang. Um das Wissen über die Archäologie und Denkmäler der klassischen Welt in ihrem historischen und sozialen Kontext zu fördern.

  1. Proseminar: Aufgenommen im ersten Jahr. Bestanden / nicht bestanden.
  2. Klassische Archäologie: vier Graduiertenseminare, von denen mindestens eines zu einem griechischen und ein anderes zu einem römischen Thema sein soll. Einer der vier kann in einem verwandten Bereich sein.
  3. Sprachen und Literaturen: drei Kurse auf oder über dem Niveau 100, von denen mindestens einer in der „Hauptsprache“ und einer in der „Nebensprache“ sein muss und von denen einer ein Graduiertenseminar sein muss.
  4. Alte Geschichte: drei Kurse, von denen mindestens einer in griechischer und ein anderer in römischer Geschichte sein soll. Eines der drei soll ein Graduiertenseminar sein.
  5. Andere Felder: drei Kurse, von denen einer in nicht-klassischer Kunstgeschichte sein muss, und die anderen beiden sind nach Ermessen des Direktors aus Bereichen wie Anthropologie, Kunstgeschichte, Epigraphik, Numismatik, Paläographie und Papyrologie oder einem verwandten Bereich auszuwählen von Graduiertenstudien.

Moderne Sprachen. Der Nachweis von Lesekenntnissen in Französisch oder Italienisch und Deutsch, die von der Abteilung (mit Hilfe von Wörterbüchern) getestet werden sollen. Diese Anforderung muss erfüllt sein, bevor die Sonderprüfungen abgelegt werden. Die Tests werden normalerweise im September, Februar und April durchgeführt.

Allgemeine Prüfungen. Alle Studenten werden, normalerweise bis Ende Mai des zweiten Jahres, Allgemeine Prüfungen ablegen, die drei Teile umfassen:

  1. Eine schriftliche dreistündige Prüfung über die „Hauptsprache“, bestehend aus sechs übersetzten Passagen (drei Prosa, drei Verse) aus den Werken, die in der Leseliste für diese Sprache vorgeschrieben sind.
  2. Eine dreistündige schriftliche Prüfung, die das Wissen über wichtige und repräsentative archäologische Stätten, Denkmäler, Artefakte und Kunstwerke der griechisch-römischen Welt von der Bronzezeit bis zur spätrömischen Zeit (einschließlich des vorrömischen Italiens) in ihrem historischen und kulturellen Kontext testet, wie in aktuellen Handbüchern der Disziplin behandelt.
  3. Eine anderthalbstündige mündliche Prüfung, die das allgemeine Wissen über wichtige Stätten, Denkmäler, Artefakte und Kunstwerke der griechisch-römischen Welt von der Bronzezeit bis zur spätrömischen Zeit (einschließlich des vorrömischen Italiens) in ihrem historischen und kulturellen Kontext unter Verwendung der in der Disziplin typischerweise verwendeten Begriffe, Konzepte, Ansätze und Methoden testet. Die Prüfer können visuelle Beweise (einschließlich Objekte) verwenden, um Fragen zu stellen. Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Fakultätsmitgliedern, von denen eines ernannt wird, um das Verfahren zu moderieren und nach eigenem Ermessen zu intervenieren.

Diese Untersuchungen dürfen im Falle des Scheiterns nur einmal wiederholt werden. Wenn ein Schüler nur einen Teil der Prüfung nicht besteht, muss er nur diesen Teil wiederholen.

Sonderprüfungen. Alle Studierenden werden in der Regel am Ende des dritten Studienjahres eine zweistündige mündliche Prüfung in drei Themen ablegen, von denen mindestens eines griechisch und eines römisch sein sollte. Die Themenwahl sollte dem Graduiertenausschuss zum Zeitpunkt der Allgemeinen Prüfungen oder innerhalb eines Monats danach zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt durch ein unabhängiges Studium unter regelmäßiger Aufsicht eines Fakultätsmitglieds für jeden Teil der Prüfung. Diese Untersuchungen dürfen im Fehlerfall nur einmal wiederholt werden.

Reisen. Nach dem Bestehen der Sonderprüfungen wird erwartet, dass die Studierenden ein Jahr entweder in akademischen Programmen an der American School of Classical Studies in Athen oder an der American Academy in Rom oder an anderen Institutionen im Ausland verbringen, die Materialien beherbergen, die für ihr Hauptforschungsgebiet relevant sind. Darüber hinaus werden die Studierenden nachdrücklich ermutigt, Feldarbeitserfahrung zu sammeln.

Dissertationsordnung. Siehe die Seite Dissertationsordnung.

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