Das diagnostische Dilemma rund um das Vorhandensein von Cochlear Microphonics (CM) in Verbindung mit signifikant erhöhten Schwellenwerten für die Reaktion des auditorischen Hirnstamms (ABR) bei Babys, die das Neugeborenen-Hörscreening nicht bestehen, wird hervorgehoben. Es wird ein Fallbericht vorgestellt, in dem die anfängliche elektrodiagnostische Beurteilung nicht helfen konnte, zwischen Auditorischer Neuropathie / Auditorischer Dyssynchronie (AN / AD) und sensorineuralem Hörverlust (SNHL) zu unterscheiden. In Übereinstimmung mit dem Protokoll und den Richtlinien des National Newborn Hearing Screening Program in Großbritannien (NHSP) wurde bei einem Baby ein / AD aufgrund des Vorhandenseins von CM bei 85 dBnHL zusammen mit Click-evozierten ABR-Schwellenwerten von 95 dBnHL in einem Ohr und 100 dBnHL im anderen Ohr vermutet. Deutlich erhöhte Schwellenwerte für 0.5 und 1kHz tone pip ABR erfüllten die audiologischen Diagnosekriterien für AN/AD. Die Möglichkeit eines SNHL konnte jedoch nicht ausgeschlossen werden, da die 85 dBnHL-Reize, die durch Einsätze für das CM präsentiert wurden, in den Gehörgängen des jungen Babys signifikant verstärkt worden wären, um den Schwellenwert des ABR zu überschreiten, der mit Kopfhörern durchgeführt wurde. SNHL wurde schließlich durch klinische und familiäre Anamnese, körperliche Untersuchung und Bildgebung diagnostiziert, die vergrößerte vestibuläre Aquädukte zeigten. Das Vorhandensein von CM in Gegenwart von sehr hohen Klick-ABR-Schwellen legt nur ein Muster von Testergebnissen nahe, und in solchen Fällen sind die Messschwellen für 0,5 und 1 kHz Ton-Pip-ABR möglicherweise nicht ausreichend, um zwischen SNHL und anderen mit AN / AD verbundenen Bedingungen zu unterscheiden. Es besteht ein Bedarf für die Überprüfung des bestehenden AN / AD-Protokolls von NHSP in Großbritannien und neue Forschung zur Festlegung von Parametern für CM zur Unterstützung der Differentialdiagnose. Ein ganzheitlicher audiologischer und medizinischer Ansatz ist unerlässlich, um Babys zu behandeln, die das Neugeborenen-Hörscreening nicht bestehen.