CMIR guidance for common carriers of currency, including armored car services

Das Financial Crimes Enforcement Network („FinCEN“) gibt diesen Leitfaden heraus, um festgestellte Mängel zu beheben und die Einhaltung der Anforderungen von FinCEN 105, Report of International Transportation of Currency or Monetary Instruments („CMIR“) durch gemeinsame Währungsträger, einschließlich Panzerwagendienste, zu verbessern.

Hintergrund

Die Vorschriften von FinCEN zur Umsetzung des Bank Secrecy Act („BSA“) sehen vor, dass ein CMIR verwendet werden muss, um den physischen Transport von Währungen oder anderen Geldinstrumenten in einem Gesamtbetrag von mehr als 10.000 USD gleichzeitig von den Vereinigten Staaten an einen Ort außerhalb der Vereinigten Staaten oder von einem Ort außerhalb der Vereinigten Staaten in die Vereinigten Staaten zu melden.2 Die Meldepflicht obliegt jeder Person, die die Währung oder andere Geldinstrumente physisch befördert, versendet oder versendet.3 Die Meldepflicht trifft auch jede Person, die in den Vereinigten Staaten Geld oder andere Geldinstrumente erhält, die von einem Ort außerhalb der Vereinigten Staaten transportiert, verschickt oder versendet wurden.4

Gewöhnliche Währungsträger können Währungen oder andere monetäre Instrumente nach einer Vielzahl von Geschäftsmodellen transportieren. Unabhängig vom verwendeten Geschäftsmodell umfasst jeder physische Transport mehrere Parteien, die für die Erfüllung einer oder mehrerer spezifischer Rollen im Lieferprozess verantwortlich sind. Diese Rollen umfassen:

  • der gemeinsame Träger;
  • der Versender;
  • der Empfänger;
  • der Währungsgeber und
  • der Währungsempfänger.

Typischerweise transportiert ein gemeinsamer Währungsträger Währung oder andere Geldinstrumente als Geschäft, für eine Person, die den Beförderer gegen eine Gebühr beauftragt (der „Versender“), von einem Ort zum anderen, um an die Person geliefert zu werden, die vom Versender ernannt wurde, um die Währung oder andere Geldinstrumente zu erhalten (der „Empfänger“). Der Versender kann von sich aus oder auf Anweisung einer anderen Person (der „Währungsoriginator“) handeln, und der Empfänger kann angewiesen werden, die Währung oder andere Geldinstrumente auf das Konto eines Endbegünstigten (der „Währungsempfänger“) zu liefern. Dieselbe Person kann mehr als eine Rolle in derselben Sendung erfüllen.

Allgemeine Anwendbarkeit der Verordnung auf gemeinsame Währungsträger

Mit Ausnahme der Transaktionen, die unter die nachstehend beschriebene begrenzte Ausnahme fallen, sind gemeinsame Währungsträger verpflichtet, CMIRs einzureichen, wenn sie einen Gesamtbetrag von mehr als 10.000 USD in Währung oder anderen Geldinstrumenten über die Grenze transportieren.

Ein gemeinsamer Währungsträger, der einen CMIR für den grenzüberschreitenden Transport von Währungen oder anderen Geldinstrumenten einreichen muss, ist von der Einreichung befreit, wenn eine andere an der Transaktion beteiligte Person einen wahrheitsgemäßen, korrekten und vollständigen Bericht über den Transport eingereicht hat. Eine Person, die nach der Verordnung zur Vorlage eines Berichts verpflichtet ist, kann jedoch nicht von der Haftung für die Unterlassung befreit werden, wenn tatsächlich kein wahrheitsgemäßer, korrekter und vollständiger Bericht eingereicht wurde.5

Begrenzte Befreiung für bestimmte grenzüberschreitende Überlandtransporte

Die CMIR-Vorschriften von FinCEN enthalten eine begrenzte Befreiung von der Einreichung für gemeinsame Währungsträger (die „begrenzte Befreiung“)6, die ausschließlich gilt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Transport besteht aus Währung oder anderen Geldinstrumenten, die in die Vereinigten Staaten importiert oder aus den Vereinigten Staaten exportiert werden;
  • Der Transport erfolgt auf dem Landweg;
  • Der Transport erfolgt zwischen einer Bank oder einem Broker oder Händler in Wertpapieren, auf dem U.Nicht-US-Person, auf der ausländischen Seite;7 und
  • Die Sendung wird an der Niederlassung der Bank oder eines Brokers oder Händlers für Wertpapiere auf der US-Seite abgeholt oder zugestellt.8

Die Nichtanwendbarkeit anderer Ausnahmen auf gemeinsame Währungsträger

Obwohl die CMIR-Vorschriften eine Reihe von Ausnahmen enthalten, die für andere Parteien gelten, kann ein gemeinsamer Währungsträger keine Befreiung für die Einreichung eines CMIR beanspruchen, die für andere Parteien gelten könnte. Beispielsweise sind Banken, ausländische Banken oder Broker oder Wertpapierhändler selbst von der Einreichung eines CMIR in Bezug auf Währungen oder andere Geldinstrumente befreit, die sie über den Postdienst oder einen gemeinsamen Spediteur versenden oder versenden. Ein gemeinsamer Währungsträger kann diese Befreiung nicht auf sich selbst anwenden (obwohl, wie oben beschrieben, die begrenzte Befreiung gelten kann). Zum Beispiel, wenn ein gemeinsamer Träger der Währung an einem Flughafen eine Fracht der Währung Luft-versendet an eine US-Bank aus dem Ausland abholt, hat der gemeinsame Träger eine Verpflichtung, eine CMIR einzureichen, obwohl die Bank nicht.

Leitfaden für die Vervollständigung von CMIRs durch gemeinsame Währungsträger

Um festgestellte Mängel zu beheben und die Einhaltung der Anmeldeanforderungen für CMIRs durch gemeinsame Währungsträger zu verbessern, gibt FinCEN die folgenden Leitlinien für diejenigen gemeinsamen Währungsträger heraus, die verpflichtet sind, CMIRs einzureichen:

Ein gemeinsamer Währungsträger, der am grenzüberschreitenden Transport von Währungen oder anderen monetären Instrumenten beteiligt ist, muss eine wahrheitsgemäße, korrekte und vollständige CMIR einreichen, indem:

  • sich als die Person ausweisen, die Währung oder andere Geldinstrumente im Namen einer anderen Person versendet;
  • die Stadt und das Land des Ursprungs und des Bestimmungsortes sowie das Datum des Transports angeben;
  • den Namen und die Anschrift des Währungsurhebers angeben, von dem der Versender die Währung oder andere Geldinstrumente erhalten hat (falls dem gemeinsamen Währungsträger bekannt);
  • Name, Anschrift, 8225>
  • eine vollständige Beschreibung des Typs und der U.S. dollaräquivalente Menge an transportierten Währungen und Geldinstrumenten.

Bei der grenzüberschreitenden Beförderung von Währungen oder anderen monetären Instrumenten, deren Gesamtbetrag 10.000 USD oder mehr beträgt, muss ein gemeinsamer Währungsträger für jede separate Lieferung innerhalb derselben Sendung eine separate CMIR ausfüllen (auch wenn eine oder alle dieser separaten Lieferungen Währungen und monetäre Instrumente mit einem Gesamtbetrag von weniger als 10.000 USD darstellen).9

Der gemeinsame Währungsträger, der eine CMIR für den grenzüberschreitenden Transport von Währungen oder anderen monetären Instrumenten einreicht, wird Teil I jedes eingereichten Berichts wie folgt ausfüllen:

  • Einfügen der Unternehmensinformationen und der Identifikationsnummer des gemeinsamen Währungsträgers (oder, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, um eine persönliche Person) in die Felder 1 bis 10. Der gemeinsame Geldtransporter darf diese Felder nicht mit dem Namen des Arbeitnehmers oder unabhängigen Auftragnehmers ausfüllen, der die Währung oder andere Geldinstrumente befördert (wie z. B. den Fahrer des Fahrzeugs des gemeinsamen Frachtführers). 10
  • Beim Transport von Währungen oder anderen Geldinstrumenten aus den Vereinigten Staaten die Felder in 11a mit dem US-Hafen / der Stadt ausfüllen, in dem / der die gesamte Sendung begonnen hat („Abgereist von“) und die ausländische Stadt und das Land, in dem die Währung oder andere Geldinstrumente letztendlich geliefert werden sollen („Angekommen in“). Wenn Sie Währung oder andere Geldinstrumente in die Vereinigten Staaten transportieren, füllen Sie die Felder in 11b mit der ausländischen Stadt und dem Land aus, in dem die gesamte Sendung begonnen hat („Abgereist von“), und der US-Stadt, in der die Währung oder andere Geldinstrumente letztendlich geliefert werden sollen („Angekommen in“).
  • Einfügen des Versanddatums in Feld 12a („Versanddatum“) und der Versandart (z. B. „Boden“, „Luft“, „See“) in Feld 12c.
  • Ausfüllen von Feld 12e mit dem vollständigen Namen und der vollständigen Adresse des Empfängers.
  • Ausfüllen von Feld 12f mit dem vollständigen Namen und der Adresse der Person, von der der gemeinsame Beförderer die Währung oder andere Geldinstrumente erhalten hat. Wenn die Währung oder andere Geldinstrumente am Standort des Absenders abgeholt werden, muss der gemeinsame Beförderer den Namen und die Anschrift des Absenders wiederholen, wie in den Feldern 13 bis 15 von Teil II. Wenn die Währung oder andere Geldinstrumente vom Absender abgeholt werden, aber an einem anderen Ort als dem Geschäftssitz des Absenders, muss der gemeinsame Beförderer den Namen des Absenders und den tatsächlichen Abholort eingeben. Wenn der gemeinsame Beförderer weiß, dass der Versender im Namen eines Währungsoriginators handelt, muss der gemeinsame Beförderer den Namen und die Adresse des Währungsoriginators eingeben (unabhängig vom tatsächlichen Abholort).11

Der gemeinsame Währungsträger füllt die Felder 13 bis 15 von Teil II jedes Berichts mit den Unternehmensdaten des Versenders oder, falls es sich um eine natürliche Person handelt, persönlichen Daten aus.

Der gemeinsame Währungsträger vervollständigt Teil III jedes eingereichten Berichts, indem er den gesamten Gegenwert in US-Dollar angibt. dollar jeder Art von Geldinstrument in Feld 16 beteiligt. Bei Sendungen mit Fremdwährung müssen der Name der Fremdwährung und das Land, in dem sie als gesetzliches Zahlungsmittel dient, in den Feldern 17A bzw. 17B aufgeführt sein. Wenn Währungen oder monetäre Instrumente von mehr als einem Land in demselben CMIR-Bericht erfasst sind, muss der gemeinsame Währungsträger eine separate Liste aller Arten, Herkunftsländer und Äquivalente in US-Dollar vorlegen. In jedem Fall müssen alle im CMIR gemeldeten Gesamtbeträge entweder den US-Dollarwert oder den US-Dollar widerspiegeln. Dollaräquivalentwert der beförderten Währung oder der beförderten monetären Instrumente.

Eine vom gemeinsamen Währungsträger ordnungsgemäß bevollmächtigte Person datiert und unterzeichnet Teil IV jedes Berichts.12

Für den Fall, dass dieselbe Person mehr als eine Rolle bei der Beförderung ausübt, fügt der gemeinsame Geldtransporter den Namen und die identifizierenden Informationen dieser Person in die Abschnitte und Felder ein, die jeder der von der Person ausgeübten Rollen entsprechen. Wenn beispielsweise Absender und Empfänger dieselbe Person sind und von derselben Adresse aus arbeiten, müssen die Informationen des Versenders in Feld 12e wiederholt werden.13

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