Die ISU befand den Athleten des Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für schuldig und verhängte eine zweijährige Sperre
Das Schiedsgericht für Sport (CAS) bestätigte die Sanktion
das Schweizerische Bundesgericht wies die Beschwerde gegen den CAS-Preis ab
Das Schweizerische Bundesgericht lehnte das vom Athleten eingereichte Gesuch um gerichtliche Überprüfung ab
das Landgericht München bestätigte seine Zuständigkeit und gab der Klage gegen die ISU teilweise statt
je höher Landgericht München bestätigt Entscheidung des Landgerichts München teilweise
der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde der ISU bestätigt und die Zuständigkeit von CAS anerkannt
Claudia Pechstein hat beim Bundesverfassungsgericht einen Überprüfungsantrag gestellt
die EMRK lehnte den Antrag des Athleten ab
der EGMR wies den Antrag des Athleten auf Vorlage an die Große Kammer des EGMR zurück.
Nach den Weltmeisterschaften in Norwegen im Februar 2009 warf die International Skating Union Pechstein Blutdoping vor und sperrte sie für zwei Jahre von allen Wettkämpfen. Dieses Verbot beruhte auf unregelmäßigen Retikulozytenspiegeln in ihrem Blut. Diese Werte waren während der Calgary-Weltmeisterschaft 2007 und der Hamar-Weltmeisterschaft 2009 am höchsten; Erhöhte Werte wurden auch bei einer Reihe anderer Wettbewerbe und Trainingskontrollen vor Ort festgestellt.
In „Autonomie und Biopower im Anti-Doping-Establishment: Ein Schurkenagent der Gouvernementalität „, analysiert der Sporthistoriker Daniel Rosenke Pechsteins Fall und nennt ihn als Beispiel für den umstrittenen Charakter des biologischen Passes. Nach dem Sammeln von Probendaten über den Skater für einen Zeitraum von fast neun Jahren, Die ISU verbot Pechstein vom Wettbewerb wegen einer Schwankung des Retikulozytenprozentsatzes über dem Schwellenwert, Ein Blutparameter, der in der Passprofilierung verwendet wird. Bemerkenswerterweise argumentierte Pechstein, dass ihre ‚% Retics‘ von 3.49 in den normalen Bereich für Frauen in ihrem Alter fielen, und behauptete, dass die Schwellengrenze der International Skating Union (ISU) bei 2 liege.4 war viel zu niedrig und stützte diese Behauptung auf einen Zusammenfluss von Daten in der Medizin. Zwei Wochen nach dem 3.49-Messwert wurde Pechstein erneut bei 1.37 getestet, ein Unterschied, der von der ISU als eindeutiges Zeichen von Doping angesehen wird. Um sich zu verteidigen, bezweifelte Pechstein die Genauigkeit der ‚% Retics‘ -Messung und zitierte sowohl ihre Hämoglobin- als auch ihre Hämatokritwerte als entlastende Beweise. Kurz gesagt, sie stellte die Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Längsschnittprobenentnahme des gesamten Verfahrens in Frage, was letztendlich zu einem Verstoß gegen den Anti-Doping-Code der ISU führte. Schließlich stellte Pechstein die Beweislast in Frage, die die ISU beim Nachweis eines Dopingverstoßes zu tragen habe. Sie schlug vor, wie der CAS darauf hinwies, dass „die ISU das Gremium (der Schiedsrichter) auf einem Niveau überzeugen muss, das „zweifelsfrei“ sehr nahe kommt, dass alle alternativen Ursachen für die Erhöhung von% Retics ausgeschlossen werden können, und dass zusätzlich, Der Athlet hatte die Absicht, Blutdoping zu verwenden.“ Eine wichtige Überlegung hierbei ist, dass die Beweislast proportional zur Schwere der Anschuldigung sein sollte (gemäß dem Welt-Anti-Doping-Kodex) und in rechtlicher Hinsicht zweifelsfrei näher an der“ komfortablen Zufriedenheit“des Gremiums liegen sollte. Mit den vorgelegten Informationen scheint Pechsteins Behauptung gültig zu sein und wirft ernsthafte Zweifel an dem von der ISU beschriebenen sogenannten ‚klaren‘ Positiven auf.
Pechstein bestritt, gedopt zu haben, und legte Berufung beim Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne ein, unter anderem mit der Behauptung, sie habe einen erblichen Zustand, der die abnormalen Messungen erklärt. Das Gericht bestätigte das Verbot im November 2009 und fand in dem von Pechstein vorgelegten Gutachten keine Beweise für eine Erbkrankheit. Dies war der erste Fall von Doping, der allein auf Indizien beruhte; Bei ihren wiederholten Tests wurden keine verbotenen Substanzen gefunden.
Im Dezember 2009 beantragte sie beim Bundesgericht eine einstweilige Verfügung und durfte an einem einzigen 3000-m-Rennen in Salt Lake City teilnehmen, um sich für die Olympischen Winterspiele 2010 in Vancouver zu qualifizieren, sollte ihre Berufung gegen das Verbot erfolgreich sein. Sie beendete das Rennen am 11. Dezember als 13., hätte aber einen Platz unter den Top 8 benötigt, um sich für die Olympischen Spiele zu qualifizieren.
Im Januar 2010 weigerte sich das Schweizer Bundesgericht, Pechsteins Sperre für die Olympischen Spiele vorübergehend auszusetzen. Am 19.Februar 2010 lehnte das CAS-Ad-hoc-Gremium bei den Olympischen Spielen in Vancouver Pechsteins Last-Minute-Appell ab, zu den Eislauf-Team-Events zugelassen zu werden.
Im Februar 2010 reichte Pechstein in der Schweiz eine Strafanzeige gegen die International Skating Union wegen Prozessbetrugs ein.
Am 15.März 2010 sagte Gerhard Ehninger, Leiter der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, dass eine Auswertung des Falles auf eine leichte Form einer Blutanämie namens Sphärozytose hindeutet – offenbar von ihrem Vater geerbt. Pechstein versuchte, diese neuen Beweise in ihrer Berufung vor dem Bundesgericht der Schweiz zu verwenden. Die International Skating Union veröffentlichte eine Pressemitteilung, in der sie ihren Widerstand gegen diesen Aufruf erläuterte.
Pechstein würde ihre Position bei der Bundespolizei verlieren, sollte Blutdoping „zweifelsfrei“ nachgewiesen werden. Das Disziplinarverfahren gegen sie wurde im August 2010 eingestellt, weil keine entsprechenden Beweise vorlagen. Pechstein beantragte unbezahlten Urlaub, um ihr Training fortsetzen zu können, was abgelehnt wurde. Infolgedessen erlitt sie im September 2010 einen Nervenzusammenbruch.
Das Bundesgericht hat am 28.September 2010 die Berufung Pechsteins abgewiesen und das Verbot bestätigt. Pechstein kehrte im Februar 2011 in den Wettkampf zurück.Bei den Weltmeisterschaften 2011 über 5000 m gewann sie die Bronzemedaille hinter Weltmeisterin Martina Sáblíková aus Tschechien und ihrer Teamkollegin Stephanie Beckert.
Danach versuchte Pechstein, die International Skating Union vor deutschen Gerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Am 7. Juni 2016 wies der Bundesgerichtshof ihre Berufung jedoch mit einem rechtskräftigen Urteil ab. Ihr Anwalt kündigte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.