Doktor der Philosophie in der Klassischen Philologie
Voraussetzungen. Kompetenz in Griechisch und Latein ausreichend, um die Schüler zu ermöglichen, Kurse zu nehmen nummeriert über 100 beim Eintritt in Graduate School.
Akademischer Wohnsitz. Mindestens zwei Jahre Vollzeitstudium (eine Kombination aus 16 Kursen, 301s oder Einheiten von 303). Studenten dürfen normalerweise nicht mehr als zwei Kurse mit der Nummer 301 belegen, bevor sie für ihre allgemeinen Prüfungen sitzen, und erst nach Griechisch 201 (für 301 in Griechisch) und Latein 201 (für 301 in Latein) oder gleichwertig.
Studiengang. Zur Förderung der Expertise in:
- Die im Proseminar behandelte Methodik (erforderlich).
- Griechische und lateinische Sprachen und Literaturen, die in den Allgemeinen Prüfungen zu prüfen sind.
- Intensive Exegese (textlich, kritisch). Zu diesem Zweck müssen die Kandidaten vor der Promotion vier Seminare mit der Bezeichnung „Klassische Philologie“ absolvieren (zwei in griechischen Themen, zwei in lateinischen).
- Prosa-Komposition, Griechisch und Latein. Diese Anforderung wird normalerweise erfüllt, indem Griechisch K und Latein K oder das Äquivalent der Abschlussprüfung in diesen Kursen bestanden werden, die auf Wunsch Ende September oder im Januar als Freistellungsprüfungen festgelegt werden können. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, bevor die Sonderprüfungen abgelegt werden (siehe unten).
- Historische Linguistik. Zu diesem Zweck müssen die Kandidaten Griechisch 134 und Latein 134 oder eine gleichwertige Arbeit bestehen, bevor sie die Sonderprüfungen ablegen (siehe unten).
- Alte Geschichte und klassische Archäologie. In diesen Bereichen müssen die Kandidaten drei Kurse bestehen, vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen:
- Wenn zwei Kurse in alter Geschichte belegt werden, muss der dritte in klassischer Archäologie sein und umgekehrt.
- Mindestens einer der drei Kurse muss zu einem griechischen Thema und einer zu einem römischen Thema sein.
- Mindestens einer der drei Kurse muss ein Graduiertenseminar sein.
- Zwei der drei Kurse müssen vor den Sonderprüfungen bestanden werden.
- Ein Kurs über einen antiken Autor, in dem Arbeiten historischer Natur eingereicht werden, um die Kursanforderungen zu erfüllen, darf auf die Anforderung der alten Geschichte angerechnet werden.
7. Andere Bereiche (Mittelalterliches Latein, byzantinisches Griechisch, Neugriechisch, Klassische Philosophie, Epigraphik, Numismatik, Paläographie, Papyrologie; andere relevante Bereiche mit Genehmigung des Graduiertenausschusses). Die Kandidaten müssen einen Kurs in einem dieser Bereiche bestehen, oder ein zweiter Kurs entweder in griechischer oder römischer Geschichte oder in klassischer Archäologie. Diese Voraussetzung muss erfüllt sein, bevor der PhD verliehen wird.
Moderne Sprachen. Der Nachweis von Lesekenntnissen in Französisch oder Italienisch und Deutsch, die von der Abteilung (mit Hilfe von Wörterbüchern) getestet werden sollen. Diese Anforderung muss erfüllt sein, bevor die Sonderprüfungen abgelegt werden. Die Tests werden normalerweise im September, Februar und April durchgeführt.
Allgemeine Prüfungen. Alle Studenten werden, normalerweise bis Ende April des zweiten Jahres, Allgemeine Prüfungen ablegen, die vier Teile umfassen, nämlich:
- Zwei schriftliche Prüfungen zu je drei Stunden in der Übersetzung griechischer und lateinischer Autoren; Jede Prüfung besteht aus sechs Passagen (halb Prosa und halb Vers), von denen zwei sichtbar sind (d. h. nicht aus der unten angegebenen Liste).
- Eine anderthalbstündige, zweiteilige mündliche Prüfung zur Geschichte der griechischen bzw. lateinischen Literatur. Diese Prüfung umfasst, ist aber nicht darauf beschränkt, das in der Leseliste enthaltene Material. Der Prüfungsausschuss besteht aus einem Fakultätsmitglied, das hauptsächlich für die griechische Literatur zuständig ist; ein hauptverantwortliches für die lateinische Literatur; und ein zusätzliches, um das Verfahren zu moderieren und nach eigenem Ermessen einzugreifen.
Hinweis: Diese Untersuchungen dürfen im Fehlerfall nur einmal wiederholt werden. Wenn ein Schüler nur einen Teil der Prüfung nicht besteht, muss er nur diesen Teil wiederholen.
Sonderprüfungen. Bis zum Ende des dritten oder spätestens des vierten Studienjahres muss der Kandidat eine zweistündige mündliche Prüfung in zwei Spezialgebieten, einem griechischen und einem lateinischen, und einem Spezialgebiet ablegen. Es wird erwartet, dass der Kandidat den historischen Hintergrund und die Manuskripttradition dieser Autoren kennt. Das Spezialfeld sollte aus folgenden Feldern ausgewählt werden: eine Periode der griechischen oder römischen Geschichte, Philosophie, Religion, Mythologie, Archäologie, Topographie, Epigraphik, Paläographie, Papyrologie, Grammatik oder Linguistik, Metrik, Geschichte der klassischen Studien, mittelalterliche lateinische Literatur, Patristik, Byzantinische Studien oder die besonderen Probleme einer literarischen Gattung (z. B. Epos, Geschichtsschreibung). Die Auswahl der Autoren und des Fachgebiets sollte dem Graduiertenausschuss zum Zeitpunkt der Allgemeinen Prüfungen oder innerhalb eines Monats danach zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Vorbereitung auf diese Prüfung erfolgt durch ein unabhängiges Studium unter regelmäßiger Aufsicht eines Fakultätsmitglieds für jeden Teil der Prüfung (Classic 302). Diese Untersuchungen dürfen im Fehlerfall nur einmal wiederholt werden.
Dissertationsordnung. Siehe die Seite Dissertationsordnung.