2005 Missouri Revised Statutes – § 568.045. – Gefährdung des Kindeswohls im ersten Grad, Strafen.

568.045. 1. Eine Person begeht das Verbrechen, das Wohlergehen eines Kindes in erster Linie zu gefährden, wenn:

(1) Die Person handelt wissentlich in einer Weise, die ein erhebliches Risiko für das Leben, den Körper oder die Gesundheit eines Kindes unter siebzehn Jahren darstellt;oder

(2) Die Person führt wissentlich ein sexuelles Verhalten mit einer Person unter siebzehn Jahren durch, über die die Person ein Elternteil, Vormund oder anderweitig mit der Fürsorge und dem Sorgerecht für;

(3) Die Person ermutigt, unterstützt oder veranlasst wissentlich ein Kind unter siebzehn Jahren, sich an einem Verhalten zu beteiligen, das gegen die Bestimmungen von Kapitel 195, RSMo, verstößt;

(4) Eine solche Person beantragt die Beihilfe, entweder durch Zahlung oder Zwang, einer Person unter siebzehn Jahren, um Amphetamin oder Methamphetamin oder eines ihrer Analoga unrechtmäßig herzustellen, zu mischen, herzustellen, zuzubereiten, zu verkaufen, zu transportieren, zu testen oder zu analysieren, oder um Material zu beschaffen, das zur Herstellung, Verbindung, Herstellung, Zubereitung, Prüfung oder Analyse von Amphetamin oder Methamphetamin oder einem ihrer Analoga; oder

(5) Eine solche Person stellt in Gegenwart einer Person unter siebzehn Jahren oder in einem Wohnsitz, in dem eine Person unter siebzehn Jahren lebt, rechtswidrig Verbindungen her oder versucht, Verbindungen herzustellen, Amphetamin oder Methamphetamin oder eines ihrer Analoga herzustellen, zuzubereiten, zu verkaufen, zu transportieren, zu testen oder zu analysieren.

2. Die Gefährdung des Wohlergehens eines Kindes ersten Grades ist ein Verbrechen der Klasse C, es sei denn, die Straftat wird im Rahmen eines Rituals oder einer Zeremonie begangen,oder außer bei einer zweiten oder nachfolgenden Straftat, In diesem Fall ist das Verbrechen ein Verbrechen der Klasse B.

(L. 1990 H.B. 1370, et al., A.L. 1994 S.B. 693, A.L. 1998 H.B. 1147, et al., A.L. 2003 S.B. 5, A.L. 2005 H.B. 353)

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